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Jungjägerprüfung Steiermark

 

Wer in der Steiermark auf die Jagd gehen möchte, hat zunächst den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Jungjägerprüfung zu erbringen. Erst nach bestandener Prüfung kann eine gültige Jagdkarte gelöst werden.

Zugangsvoraussetzungen zur Jungjägerprüfung

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • In Ausnahmefällen, mit behördlicher und elterlicher Ermächtigung: 16 Jahre
  • Nachweis der Unbescholtenheit: Strafregisterbescheinigung
  • Für Zivildiener: Antrag an die Sicherheitsdirektion des jeweiligen Bundeslandes zur Ausnahme vom Verbot des Waffenerwerbs/-besitzes und vom Verbot des Führens von Schusswaffen
Anmeldung zum OMITY Lernsystem

Veranstalter:

Die steirische Jagd
Steirische Landesjägerschaft
Schwimmschulkai 88
8010 Graz

Tel.: 0316 673637
Fax: 0316 673637-20
E-Mail: lja@jagd-stmk.at
Web: www.jagd-stmk.at

Anmeldung zum Jungjägerkurs
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