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Jungjägerprüfung Oberösterreich

 

Wer in Oberösterreich auf die Jagd gehen möchte, hat zunächst den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Jungjägerprüfung zu erbringen. Erst nach bestandener Prüfung kann eine gültige Jagdkarte gelöst werden.

Zugangsvoraussetzungen zur Jungjägerprüfung

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • In Ausnahmefällen, mit behördlicher und elterlicher Ermächtigung: 16 Jahre
  • Nachweis der Unbescholtenheit: Strafregisterbescheinigung
  • Für Zivildiener: Antrag an die Sicherheitsdirektion des jeweiligen Bundeslandes zur Ausnahme vom Verbot des Waffenerwerbs/-besitzes und vom Verbot des Führens von Schusswaffen
Anmeldung zum OMITY Lernsystem

Veranstalter:

OÖ. Landesjagdverband
Hohenbrunn 1
4490 St. Florian

Tel.: 07224 20083
Fax: 07224 20083-15
E-Mail: office@ooeljv.at
Web: www.ooeljv.at

Anmeldung zum Jungjägerkurs
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