Jungjägerprüfung Kärnten
Wer in Kärnten auf die Jagd gehen möchte, hat zunächst den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Jungjägerprüfung zu erbringen. Erst nach bestandener Prüfung kann eine gültige Jagdkarte gelöst werden.
Zugangsvoraussetzungen zur Jungjägerprüfung
- Mindestalter: 18 Jahre
- In Ausnahmefällen, mit behördlicher und elterlicher Ermächtigung: 16 Jahre
- Nachweis der Unbescholtenheit: Strafregisterbescheinigung
- Für Zivildiener: Antrag an die Sicherheitsdirektion des jeweiligen Bundeslandes zur Ausnahme vom Verbot des Waffenerwerbs/-besitzes und vom Verbot des Führens von Schusswaffen
Veranstalter
Kärntner Jägerschaft
Mageregger Straße 175
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 0463 511469
Fax: 0463 511469-20
E-Mail: office@kaerntner-jaegerschaft.at
Web: www.kaerntner-jaegerschaft.at