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Jungjägerprüfung Niederösterreich

 

Wer in Niederösterreich auf die Jagd gehen möchte, hat zunächst den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Jungjägerprüfung zu erbringen. Erst nach bestandener Prüfung kann eine gültige Jagdkarte gelöst werden.

Zugangsvoraussetzungen zur Jungjägerprüfung

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • In Ausnahmefällen, mit behördlicher und elterlicher Ermächtigung: 16 Jahre
  • Nachweis der Unbescholtenheit: Strafregisterbescheinigung
  • Für Zivildiener: Antrag an die Sicherheitsdirektion des jeweiligen Bundeslandes zur Ausnahme vom Verbot des Waffenerwerbs/-besitzes und vom Verbot des Führens von Schusswaffen
Anmeldung zum OMITY Lernsystem

Veranstalter:

NÖ Jagdverband
Wickenburggasse 3
1080 Wien

Tel.: 01 / 40516360
Fax: 01 / 40516360-28
E-Mail: jagd@noejagdverband.at
Web: www.noejagdverband.at

Anmeldung zum Jungjägerkurs
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